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Berufsunfähigkeit und abgestufte Erwerbsminderungsrente
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?Im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung gilt: „Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist."
Als berufsunfähig gilt in diesem Sinne jedoch nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit wird in der Regel durch ein medizinisches Gutachten festgestellt.
Die Höhe einer eventuell in Frage kommenden gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hängt von der Höhe des bisherigen Einkommens ab.
Abgestufte Erwerbsminderungsrente
(Deutsche Rentenversicherung)
Seit dem 01.01.2001 gilt die "Berufsunfähigkeit" in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Die frühere "Rente wegen Berufsunfähigkeit" und die "Rente wegen Erwerbsunfähigkeit" werden seitdem durch die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung" und die "Rente wegen voller Erwerbsminderung" ersetzt.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Deutsche Rentenversicherung)
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen laut den Bestimmungn der Deutschen Rentenversicherung vor, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Zwischen 3 und 6 Stunden Erwerbsfähigkeit wird die Rente zu 50 % gewährt. Besteht generell die Möglichkeit, in einem anderen Beruf zu arbeiten, wird keine Rente bezahlt. Als zumutbar gilt in diesem Zusammenhang eine Tätigkeit, für die der Versicherte durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden ist.
Rente wegen voller Erwerbsminderung (Deutsche Rentenversicherung)Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen laut den Bestimmungn der Deutschen Rentenversicherung vor, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
Die
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung finden sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.
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Der Verein für Berufsunfähigkeitsgeschädigte e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gemacht hat, Geschädigten und Angehörigen zu helfen sowie Perspektiven im Fall einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit aufzuzeigen. Der Verein für Berufsunfähigkeitsgeschädigte e.V. arbeitet kostenlos. Sämtliche Angebote und Informationen werden unentgeltlich angeboten. |
Berufsunfähigkeit und Vorsorge bei SelbständigenDa Selbständige meistens nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben Sie in der Regel auch keinen Anspruch auf eine staatliche Unterstützung durch eine Erwerbsminderungsrente. Wird keine entsprechende private Vorsorge getroffen, droht im Falle einer Berufsunfähigkeit schnell der soziale Absturz. Daher sollten vor allem Selbständige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Aber auch Angestellte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sollten zusätzlich über eine private Vorsorge nachdenken.
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