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Eine Kur beantragen: Vorsorgekuren
Vorsorgekuren haben die Funktion, Krankheiten vorzubeugen oder bei bestehenden Krankheiten eine Verschlimmerung zu verhindern. Vorsorgekuren, zu denen auch die Mutter Kind Kur, bzw. die Vater-Kind-Kur zählen können ambulant oder stationär durchgeführt werden. In der Regel dauert die Kur 3 Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Sie können nach ein paar Jaren erneut eine kur beantragen.
Eine Vorsorgekur kann alle 3 Jahre (ambulant) oder alle 4 Jahre (stationär) beantragt werden.

Bei einer ambulant Vorsorgekur muss der Patient sich die Kureinrichtung selber aussuchen und den Kuraufenthalt selbst organisieren. Auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung muss er selber tragen (s. unten). Versicherte ab 18 Jahren müssen zudem Zuzahlungen für die Leistungen am Kurort leisten.
Bei einer stationären Vorsorgekur werden diese Kosten von der Krankenkasse übernommen
(s. unten).
Vorsorgekuren für Väter und Mütter - Die Mutter-Kind-Kur
Vorsogekuren für Väter und Mütter, meist als Mutter-Kind-Kur bezeichnet, werden generell stationär durchgeführt in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer vergleichbaren Einrichtung. Die Mutter-Kind-Kur dauert normalerweise 3 Wochen, wobei eine Verlängerung aus medizinischen Gründen möglich ist.
Eine Mutter-Kind-Kur ist dann angezeigt, wenn beim Vater, der Mutter und/oder dem Kind
eine gesundheitliche Belastung vorliegt. Sie können dann einzeln oder gemeinsam eine Rehabilitation erhalten, wenn das Kind oder ein Elternteil rehabedürftig ist, eine Trennung vom Kind unzumutbar wäre oder das Kind währen des Reha-Aufenthaltes nicht betreut werden könnte.
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Weitere Informationen, die notwendigen Unterlagen sowie Hilfe bei der Antragstellung für eine Mutter Kind Kur erhalten Sie unter anderem beim Müttergenesungswerk unter www.muettergenesungswerk.de |
Kompaktkuren
Zu den Vorsorgeleistungen der Krankenkassen gehört auch die Kompaktkur, die eine spezielle Form der ambulanten Kur darstellt. Bei einer Kompaktkur werden verschiedene therapeutische Maßnahmen miteinander verknüpft und unter ärztlicher Leitung koordiniert.
Kennzeichnend für die Kompaktkur ist eine hohe Therapiedichte. Der Patient ist täglich 4 bis 5 Stunden in die einzelnen Behandlungen und Therapien eingebunden, die meist in geschlossenen Gruppen von maximal 15 Teilnehmern stattfinden.
Eine Kompaktkur dauert in der Regel 3 Wochen. Sie können alle 3 Jahre eine Kur beantragen.
Häufige IndikationenKompaktkuren werden häufig bei folgenden Krankheitsbildern durchgeführt:
• Herz-Kreislauf-Erkrankungen
• Orthopädische Erkrankungen
• Haut- und Atemwegserkrankungen
• Stoffwechselstörungen
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Weitere Informationen zum Thema Kompaktkur und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Interessengemeinschaft Kompaktkur unter www.kompaktkur.de. |
Antragstellung - Wie beantrage ich eine Kur?
Der Antrag auf eine Vorsorgekur oder Kompaktkur muss vom Arzt bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse bei der Sie die Kur beantragen prüft, ob die Kur aus medizinischer Sicht notwendig ist und bewilligt gegebenenfalls die Kur.
Eine Kur beantragen: Was zahlt die Krankenkasse?
Bei ambulanten Vorsorge- und KompaktkurenDie Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte sowohl bei der Vorsorge- als auch bei der Kompaktkur in der Regel selber zahlen, die Krankenkasse bezuschusst die Kompaktkur mit maximal 13,00 Euro pro Tag. Bei Kleinkindern mit chronischen Erkrankungen kann der Zuschuss je nach Krankenkasse bis zu 21,00 Euro betragen.
Bei stationären Vorsorge- und KompaktkurenDie Kosten bei einer stationären Vorsorgekur (auch für Väter und Mütter) werden von der Krankenkasse übernommen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Regel pro Tag 10,00 Euro
Zuzahlung leisten. Lesen Sie hierzu auch Rehabilitation > Zuzahlungen.
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