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Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung Das Persönliche Budget bietet Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und ist gedacht für Menschen mit Behinderungen und Menschen, denen eine Behinderung droht. Auch Leistungen der Pflegeversicherung können im Rahmen des persönlichen Budgets erbracht werden.
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, das Persönliche Budget als Geldleistung oder in Form von Gutscheinen auszuzahlen. Behinderte Menschen können somit selbst entscheiden, welche Hilfen und Leistungen sie damit erwerben. Diese Wahlfreiheit soll die Selbstbestimmung behinderter Menschen fördern.
Einfaches und trägerübergreifendes persönliches BudgetMan unterscheidet zwischen dem einfachen Persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen. Ansprechpartner für den Behinderten ist dabei immer nur ein Kostenträger, ein sog. „Beauftragter“, der für die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern zuständig ist. In der Regel ist die Stelle, bei der ein Antrag gestellt wurde.
Leistungsträger
Folgende Leistungsträger können bei einem Persönlichen Budget beteiligt sein:
• Krankenkasse,
• Pflegekasse
• Rentenversicherungsträger,
• Unfallversicherungsträger,
• Träger der Alterssicherung der Landwirte,
• Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
• Jugendhilfeträger,
• Sozialhilfeträger
• Integrationsamt
• Bundesagentur für Arbeit
Antragstellung
Um Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets zu erhalten müssen Menschen mit Behinderung einen Antrag stellen. Anträge auf Persönliche Budgets können bei den zuständigen Leistungsträgern oder den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation gestellt werden.
Einen Antrag stellen können:
• Mensch mit Behinderung
• Menschen, denen Behinderung droht
• Gesetzliche Betreuer behinderter Menschen
• Eltern für ihre behinderten Kinder
Wer hilft bei der Antragstellung?Neben den Beratungsstellen der Leistungsträger finden Sie hier Hilfe:
• Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
• Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Deutschen Paritätischen Verbandes
• Unabhängige Patientenberatungen
• Sozialverband VdK Deutschland
• Sozialverband Deutschland
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Über die Internetseite des Kompetenzzentrums Persönliches Budget des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erhalten Menschen mit Behinderung oder ihre Angehörigen aktuelle Informationen und grundlegenden Ausführungen zum Persönlichen Budget. |
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