Berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderung
Generell hat jeder behinderte Mensch einen Leistungsanspruch auf medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Dem entsprechend haben Behinderte ein Anrecht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und auf eine möglich gute Integration in einen normalen und ihren Fähigkeiten angepassten Berufsalltag.

Es gibt in Deutschland zahlreiche Programme und Fördermaßnahmen, die Menschen mit Behinderung und Menschen, denen Behinderung droht, dabei unterstützen, am Arbeitsleben teilzuhaben. Für die berufliche Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderung sieht der Gesetzgeber spezielle Leistungen vor.
Zudem haben Menschen mit Schwerbehinderung, also mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 eine besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz gilt unter bestimmten Vorausssetzungen auch für sog. "Gleichgestellte", also Menschen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 30 haben. Ein Antrag auf Gleichstellung nuss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

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Berufliche Rehabilitation: Informationen zur Initiative "Jobs ohne Barrieren" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit der Initiative soll erreicht werden, "dass behinderte und schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben besser realisieren können (...)" |
Unterstützte BeschäftigungWenn Menschen wegen einer Behinderung ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, helfen ihnen Neuorientierung und berufliche Weiterbildungen (Fortbildungen oder Umschulungen) dabei, sich wieder in den normalen Arbeitsmarkt zu integrieren und einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ist dies aufgrund der Schwere der Behinderung nicht möglich, steht den Betroffenen die Möglichkeit zur Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte offen.
Um mehr Menschen mit Behinderung eine Arbeit außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen zu ermöglichen wurde Ende 2008 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das die beruflichen Integrationsmöglichkeiten behinderter Menschen verbessern soll, das Gesetz zur Einführung der Unterstützten Beschäftigung (UB).

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Informationen zum Thema "Unterstützte Beschäftigung" erhalten Sie auch bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG-UB) unter www.bag-ub.de |
Die Leistungsträger für die berufliche Rehabilitation behinderter MenschenLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen folgende Leistungsträger:
• Agentur für Arbeit
• Rentenversicherungsträger
• Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
• Träger der sozialen Entschädigung (Versorgungsämter)
• Träger der öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe (Sozial- und Jugendämter)
Zudem helfen auch Integrationsämter oder Berufsförderungswerke behinderten Menschen beim (Wieder)einstieg in dasBerufsleben.

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Nahezu alle Informationen über das Leben mit Behinderung, berufliche Rehabilitation und soziale Rehabilitation finden Sie auf der Internetseite www.einfach-teilhaben.de, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt wird. |
Welche Leistungen zur beruflichen Rehabilitation werden erbracht?
• Leistungen zur Erhaltung des bisherigen oder eines neuen Arbeitsplatzes
• Leistungen an den Arbeitgeber in Form von Zuschüssen
• Maßnahmen zur beruflichen Anpassung, Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung
• Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung
• Beratung, sozialpädagogische und psychologische Betreuung
• Arbeits- und Berufsförderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
• Kraftfahrzeughilfe für Behinderte, die ein Kraftfahrzeug bedienen können

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Behinderte Menschen, die an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation teilnehmen, können bei ihrem Kostenträger einen Antrag auf Kinderbetreuungskosten stellen. Diese zählen zu den sog. "ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation". |
Die Aufgaben und Leistungen der
Integrationsämter
Gerade schwerbehinderten Menschen soll die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft ermöglicht und gesichert werden. Die Integrationsämter haben einige wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben übernommen. Die Ämter für Integration selbst sind keine Rehabilitationsträger, sondern erbringen vielmehr ergänzende Leistungen zu den Leistungen der eigentlichen Leistungsträger. Dazu gehören:
• Hilfe bei der Eingliederung Schwerbehinderter in das Berufsleben
• Hilfe bei der behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen
• Durchsetzung des besonderen Kündigungsschutzes von Schwerbehinderten • Erhebung und Verwendung der sog. Ausgleichsabgabe
Integrationsfachdienste
Intergrationsfachdienste sind Einrichtungen, die für Intergrationsämter und andere Rehabilitationsträger die Aufgabe übernehmen, behinderte Menschen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben und bei damit verbundenen Problemen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung von Arbeitsplätzen, die Betreuung während einer Ausbildungsmaßnmahme oder auch das Informieren von Kollegen und Vorgesetzten am Arbeitsplatz.

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Auf der Internetseite der Integrationsämter findenSie unter www.integrationsaemter.de viele Informationen über die Aufgaben und Leistungen von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten. |
Berufsförderungswerke (BFW)
Berufsförderungswerke sind speziell auf die Anforderungen von Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung ausgerichtet und stellen neben der beruflichen Qualifizierung medizinische, sozialpädagogische und psychologische Fachdienste zur Verfügung, die den Betroffenen während der Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung unterstützen.
| Informationen zur Wahl des passenden Berufes, zu Arbeitshilfen und zur finanziellen Absicherung finden Sie auf der nächsten Seite weiter >> |
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